Scheidung und Trennung

Worauf Sie achten sollten

  • Eine Scheidung/Trennung hat weitreichende Auswirkungen auf das Vermögen sowie die Obsorge bei Kindern.
  • Klären Sie alle sozial- und pensionsrechtlichen Fragen.
  • Weder bei einer Obsorgeregelung noch bei einer Scheidung besteht die Pflicht, einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Wegen des hohen zeitlichen und emotionalen Drucks ist es jedoch unabdingbar, mit Ihrem Rechtsanwalt als erfahrenem Fachmann zu sprechen.
  • Was nicht in erster Instanz vorgebracht wird, kann auch in späteren Berufungs- und Rekursverfahren nicht mehr vorgebracht werden. Für diese Verfahren besteht Anwaltspflicht.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir beraten Sie umfassend in allen finanziellen Fragen rund um die Scheidung, sei es Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
  • Wir können in Notsituationen einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung oder den Unterhalt durchsetzen.
  • Wir beraten Sie, ob eine Ehescheidungsklage sofort eingebracht werden soll oder ob aus bestimmten Gründen, etwa der pensionsrechtlichen Absicherung, vorerst davon Abstand zu nehmen ist.
  • Wir unterstützen Sie in der Frage der Besuchsrechte zu den Kindern.
  • Wir begleiten Sie in der Mediation.
  • Wir vertreten Sie mit dem nötigen Wissen und einem persönlichen konsequenten Einsatz bei Gericht, wenn ein strittiges Verfahren unvermeidbar ist.

Was wir von IHNEN benötigen

  • Gehaltsunterlagen von beiden Partnern (mindestens 6 Monatsbelege)
  • Kaufverträge
  • Darlehensurkunden, Bankbestätigungen über Kredite
  • Unterlagen über das gesparte Vermögen (Bausparverträge etc.)