Verkehrsunfall

Worauf Sie achten sollten

  • Wurden Personen verletzt, ist die Polizei in jedem Fall zu verständigen - auch bei geringfügigen Verletzungen.
  • Eine Verständigung der Polizei kann unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vorher, müssen Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Ihre Ansprüche wahren wollen.
  • Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen mit einer Kamera oder einer Skizze.
  • Verändern Sie nichts, bis die Polizei eintrifft.
  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners und der Zeugen.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
  • Reparieren Sie das Fahrzeug erst, wenn es ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung begutachtet hat.
  • Werden Sie von der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen, achten Sie auf die Protokollierung: Machen Sie keine Schuldgeständnisse und unterschreiben Sie nichts ungelesen.
  • Ihre Ansprüche können nur binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir beraten Sie bei der Verschuldensfrage und machen Ihre Schadenersatzansprüche geltend.
  • Wir vertreten Sie im Zivilverfahren, wenn Ihre Ansprüche außergerichtlich nicht bereinigt werden können.
  • Wir vertreten Sie im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sowie im Falle eines Strafverfahrens gegen den Unfallgegner.

Was wir von IHNEN benötigen

  • Beschreibung des Unfallorts und des Fahrverhaltens der Beteiligten
  • Polizze der Haftpflichtversicherung, allenfalls Rechtsschutzversicherung
  • Daten des Unfallgegners und der Zeugen
  • Unfallbericht